Behandlungskosten

Die Behandlungskosten sind in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985. Bei Privatversicherten werden die Kosten zum größten Teil durch die Versicherungen übernommen.
Die Erstattung bei einer privaten Zusatzversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und dem Versicherungsunternehmen. Die Erstattung liegt meist zwischen 50 und 80 %.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten privat tragen – bis auf wenige Ausnahmefälle.

Bei Fragen zu Behandlung, Terminen, Kursen und Vorträgen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Während einer Behandlung bin ich telefonisch nicht zu erreichen; bitte hinterlassen Sie in diesem Fall eine Nachricht auf Band, so dass ich Sie kontaktieren kann. Sie können mich telefonisch, per Fax oder e-mail erreichen.